Chemnitz Crusaders

RÜCKKEHR IN DEN TRAININGSBETRIEB
Januar 2022

Wieder einmal war für die Crusaders einiges an Geduld gefragt gewesen, seit der Start in ein effektives Wintertraining aufgrund der unaufhörlich ansteigenden Inzidenzen im November und Dezember des vergangenen Jahres versagt blieb. Stattdessen blieb individuelles Training das Mittel der Wahl. Doch mit der letzten Fassung der Corona-Verordnung ist nun die Zeit des Ausharrens vorbei und die Rückkehr in einen mehr oder weniger geregelten Trainingsbetrieb ist möglich geworden. Gemäß des aktuellen Hygienekonzepts (siehe auch Link) für die kommunal betriebenen Sportstätten der Stadt Chemnitz mit Stand vom 14. Januar 2022 gilt für das Training in der Halle eine Zugangsregelung 2G-Plus inkl. Kontakterfassung (§ 21a Abs. 14 S.1 Nr.1). Dies bedeutet die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils eines Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Nutzer. Auf die Vorlage dieses zusätzlichen Testnachweises kann verzichtet werden,

  1. wenn neben dem Nachweis einer vollständigen Impfung im Sinne des § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, in der jeweils geltenden Fassung, ein Nachweis über eine zusätzliche Impfdosis als Auffrischungsimpfung vorgelegt wird,
  2. bei Personen für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.
  3. bei Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden, oder
  4. wenn neben dem Nachweis einer vollständigen Impfung im Sinne des § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, in der jeweils geltenden Fassung, einen Genesenennachweis im Sinne von § 2 Nummer 5 COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, in der jeweils geltenden Fassung, vorgelegt wird, der nicht älter als sechs Monate ist,
  5. wenn der Nachweis einer vollständigen Impfung im Sinne des § 2 Nummer 3 COVID- 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, in der jeweils geltenden Fassung, vorgelegt wird und die letzte Impfung mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt.

Die Kontaktbeschränkungen nach § 6 Absatz 2 Satz 1 SächsCoronaNotVO (private Zusammenkünfte mit maximal 10 Personen) gelten für den organisierten Vereinsport nicht.

Da nun mit der Leichtathletikhalle im Sportforum die gewohnte Trainingsstätte nach Umbauarbeiten wieder zur Verfügung steht, finden die Trainingseinheiten der Crusaders zu den bewährten Zeiten dienstags und donnerstags von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr statt.

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