PASSVERLÄNGERUNGEN FÜR DIE SAISON 2018 Dezember 2017
Laut BSO § 47 'Passverlängerungen' teilt der Verein der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.
Laut BSO § 60 'Wechselbestimmungen' Absatz a), Punkt 2 können Vereine zum 15. Dezember die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.
Dieser Pflicht kommen wir mit der Veröffentlichung angehangener Liste nach!
Liste im PDF-Format